= Ersatzpflege / Pflegevertretung
Kann in Anspruch genommen werden, wenn Pflegeperson verhindert ist durch …
… Erholungsurlaub
… Krankheit / Arzttermin
… Familienfeier
… die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss
… Familienmitglieder bei der Ernte eingebunden sind
… Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden ist
Die Verhinderungspflege allgemein
· kann zuhause oder auch außerhalb des häuslichen Umfelds erfolgen, also auch in einer stationären
Einrichtung
· Voraussetzung: seit mind. 6 Monate zuhause gepflegt
· bis zu einem Betrag von 1612 € (verfällt zum 31.12)
· zusätzlich können noch bis zu 50% des Kurzzeitpflege-Betrages (= bis zu 806 €) umgewidmet werden =>
Betrag erhöht sich auf 150 % = 2418 €
· kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen oder auch durch Privatpersonen / Angehörige ab
Verwandtschaft 3.° (schriftlicher Nachweis der Bezahlung bei Pflegekasse vorweisen)
Die stundenweise Verhinderungspflege
· bei weniger als 8 Stunden täglich => ermöglicht Flexibilität über das ganze Jahr
· keine Beschränkung auf 6 Wochen sondern nur auf den Höchstbetrag von 1612 € (bzw. 2418 €) pro
Kalenderjahr
· Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird für die gesamte Dauer in voller Höhe weiterbezahlt
Die tageweise Verhinderungspflege
· bis max. 6 Wochen
· Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird für die Dauer von max. 6 Wochen je Kalenderjahr bis zur Hälfte
weiterbezahlt (ausgenommen der 1. und letzte Verhinderungstag)
Rechenbeispiel für tageweise Verhinderungspflege
Pflegeperson macht 14 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG 2; VH-Pflege über Pflegedienst morgens mit
Körperpflege (noch 1612 € übrig)
1612 € Gesamtbetrag VH-Pflege
- 434 € Rechnung Pflegedienst
1178 € Rest in der VH-Pflege (Pflegegeld in Höhe von 244 € wird weiterbezahlt)
Rechenbeispiel für tageweise Verhinderungspflege
Pflegeperson macht 14 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG 4; VH-Pflege über Pflegedienst morgens + abends mit
Körperpflege (noch 1100 € übrig)
1100 € Restbetrag VH-Pflege
- 1380 € Rechnung Pflegedienst
- 280 € (Pflegegeld in Höhe von 545 € wird weiterbezahlt)
806 € Umwidmung von Kurzzeitpflege-Budget
- 280 € Übertrag v. oben
526 € Restbetrag von Umwidmung für VH-Pflege übrig
Die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis 2.°)
nahe Angehörige = Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Großeltern der Ehegatten, Schwager/Schwägerin
· bis zur Höhe des 1,5-fachen Betrages des PG für max. 6 Wo
· nur für die Pflegegrade 2 bis 5
PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
§ 37 Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
§ 39 VH-Pflege (Angehörige) 474 € 817 € 1092 € 1351 €
· zusätzliche Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten, Lohnausfall) können eingereicht werden => Erstattung bis max.
1612 € gesamt (incl. 1,5 -facher PG-Betrag); Nachweispflicht !!
· in Vorkasse treten, dann bei Pflegekasse einreichen
Rechenbeispiel für Verhinderungspflege durch Angehörige
Pflegeperson macht 21 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG 3; VH-Pflege durch Schwägerin (noch 1612 € übrig)
817 € Restbetrag VH-Pflege (1,5-faches Pflegegeld)
- 817 € Rechnung Schwägerin
0 € (Pflegegeld in Höhe von 458 € wird weiterbezahlt)
795 € Budget für Mehraufwands-Entschädigung (nach Abzug PG-Betrag)
- 190 € Verdienstausfall Schwägerin
- 200 € Reisekosten Schwägerin
405 € Restbetrag (ausschließlich für Mehraufwand zur Verfügung)