Pflege, Senioren-Betreuung und Hauswirtschaft im Überwald
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
= Ersatzpflege  /  Pflegevertretung

Kann in Anspruch genommen werden, wenn Pflegeperson verhindert ist durch …
… Erholungsurlaub
… Krankheit / Arzttermin
… Familienfeier
… die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss
… Familienmitglieder bei der Ernte eingebunden sind
… Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden ist

Die Verhinderungspflege allgemein
· kann zuhause oder auch außerhalb des häuslichen Umfelds erfolgen, also auch in einer stationären
Einrichtung
· Voraussetzung: seit mind. 6 Monate zuhause gepflegt
· bis zu einem Betrag von 1612 € (verfällt zum 31.12)
· zusätzlich können noch bis zu 50% des Kurzzeitpflege-Betrages (= bis zu 806 €) umgewidmet werden  =>
Betrag erhöht sich auf 150 %  =  2418 €
· kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen oder auch durch Privatpersonen / Angehörige ab
Verwandtschaft 3.° (schriftlicher Nachweis der Bezahlung bei Pflegekasse vorweisen)

Die stundenweise Verhinderungspflege
· bei weniger als 8 Stunden täglich  => ermöglicht Flexibilität über das ganze Jahr
· keine Beschränkung auf 6 Wochen sondern nur auf den Höchstbetrag von 1612 € (bzw. 2418 €) pro
Kalenderjahr
· Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird für die gesamte Dauer in voller Höhe weiterbezahlt

Die tageweise Verhinderungspflege
· bis max. 6 Wochen
· Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird für die Dauer von max. 6 Wochen je Kalenderjahr bis zur Hälfte
weiterbezahlt (ausgenommen der 1. und letzte Verhinderungstag)

Rechenbeispiel für tageweise Verhinderungspflege
Pflegeperson macht 14 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG  2; VH-Pflege über Pflegedienst morgens mit
Körperpflege (noch 1612 € übrig)

1612 €      Gesamtbetrag VH-Pflege
-  434 €       Rechnung Pflegedienst
1178 €      Rest in der VH-Pflege   (Pflegegeld  in Höhe  von 244 € wird weiterbezahlt)


Rechenbeispiel für tageweise Verhinderungspflege
Pflegeperson macht 14 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG  4; VH-Pflege über Pflegedienst morgens + abends mit
Körperpflege (noch 1100 € übrig)

  1100 €       Restbetrag VH-Pflege
- 1380 €       Rechnung Pflegedienst
-   280 €       (Pflegegeld in Höhe von 545 € wird weiterbezahlt)

    806 €       Umwidmung von Kurzzeitpflege-Budget
-   280 €       Übertrag v. oben
    526 €       Restbetrag von Umwidmung für VH-Pflege übrig

 

Die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis 2.°)
nahe Angehörige = Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Großeltern der Ehegatten, Schwager/Schwägerin
· bis zur Höhe des 1,5-fachen Betrages des PG für max. 6 Wo
· nur für die Pflegegrade 2 bis 5

                                               PG  2      PG  3       PG  4      PG  5
§ 37  Pflegegeld                     316 €        545 €          728 €        901 €
§ 39 VH-Pflege (Angehörige)          474 €        817 €        1092 €      1351 €

· zusätzliche Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten, Lohnausfall) können eingereicht werden => Erstattung bis max.
1612 € gesamt (incl. 1,5 -facher PG-Betrag); Nachweispflicht !!
· in Vorkasse treten, dann bei Pflegekasse einreichen


Rechenbeispiel für Verhinderungspflege durch Angehörige
Pflegeperson macht 21 Tage Urlaub; derzeit Pflegegeld-Bezug in PG 3; VH-Pflege durch Schwägerin (noch 1612 € übrig)

   817 €         Restbetrag VH-Pflege (1,5-faches Pflegegeld)
-  817 €         Rechnung Schwägerin
       0 €         (Pflegegeld in Höhe von 458 € wird weiterbezahlt)

   795 €          Budget für Mehraufwands-Entschädigung (nach Abzug PG-Betrag)
-  190 €          Verdienstausfall Schwägerin
-  200 €          Reisekosten Schwägerin
   405 €        Restbetrag (ausschließlich für Mehraufwand zur Verfügung)